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Darf der Vermieter das Dampfen in der Wohnung verbieten?

Das Rauchen von E-Zigaretten und E-Shishas ist deutlich weniger gesundheitsschädlich als das Rauchen gewöhnlicher Zigaretten mit Tabak. Das Dampfen zum Entspannen am Feierabend wird darum immer beliebter. Doch ist das Dampfen in der eigenen Wohnung überhaupt erlaubt oder kann der Vermieter es untersagen?

Darf der Vermieter das Rauchen verbieten?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bestimmt, dass das Rauchen in einer Mietwohnung bzw. auf dem Balkon zum "vertragsgemäßen Gebrauch" zählt. Normalerweise ist das Rauchen also erlaubt. Dabei gilt aber zu beachten, dass der Zustand der Wohnung unter dem Rauch nicht leiden darf und andere Mieter davon nicht belästigt werden dürfen. Es wird empfohlen, Regelungen zum Rauchen in der Wohnung bereits in den Mietvertrag aufzunehmen, um späteren Unstimmigkeiten vorzubeugen.

Rauchen ist nicht gleich Dampfen

Ein Rauchverbot im Mietvertrag schließt nicht das Rauchen einer E-Zigarette oder einer E-Shisha ein. Der §3 Absatz 1 des Tabakgesetzes definiert Tabakerzeugnisse als aus Rohtabak hergestellte Produkte. E-Zigaretten fallen also nicht darunter, da sie zwar Nikotin enthalten können, aber keinen Tabak. Regelungen zum Rauchen gewöhnlicher Zigaretten finden bei E-Zigaretten somit keine Anwendung. Doch nicht jeder Vermieter ist über den Unterschied von Rauchen und Dampfen im Bilde. Es lohnt sich, freundlich auf die rechtlichen Grundlagen hinzuweisen und auf das eigene Recht zu bestehen.

Darf der Vermieter nach Rauchgewohnheiten fragen?

Heutzutage ist es schwer, eine schöne Wohnung zu ergattern. Vermieter haben meist die Qual der Wahl und können bei der Suche nach einem Mieter sehr wählerisch sein. Einige Vermieter fragen darum direkt nach den Rauchgewohnheiten. Doch ist das überhaupt legitim?

Der Vermieter darf vor dem Vertragsabschluss nach Rauchgewohnheiten fragen. Da Rauchen und Dampfen jedoch nicht dasselbe sind, könnte die Gelegenheit genutzt werden, den Vermieter über die Unterschiede zu informieren und ihn darüber ins Bild zu setzen, dass Dampfen sowohl für die Wohnung selbst als auch für andere Mieter deutlich angenehmer ist als gewöhnliche Zigaretten. Viele Vermieter sind in diesem Punkt dennoch recht konservativ eingestellt. Darum können Sie von sich aus anbieten, nur auf dem Balkon zu dampfen.
Übrigens: Ungefragt müssen Sie keine Auskunft über Ihre Rauch- oder Dampfgewohnheiten geben.


Bildquelle: zedaco.de

Gegenseitige Rücksichtnahme

Sowohl Raucher als auch Dampfer sind zur Rücksichtnahme auf andere Mieter verpflichtet. Dringt der Dampf ständig in den Hausflur, in gemeinschaftlich genutzte Räume oder durch das geöffnete Fenster in die Wohnung der Nachbarn, kann schnell Unmut entstehen. Der Dampf kann sich sogar negativ auf die Gesundheit der anderen Mieter auswirken, wenn diese zum Beispiel an einer Atemwegserkrankung leiden.
Wenn sich andere Mieter vom Dampf gestört fühlen, können Sie sich beim Vermieter beschweren. Dieser wiegt dann die Interessen beider Parteien gegeneinander ab und wird sich vermutlich auf die Seite des Mieters schlagen, der sich vom Dampf belästigt fühlt.

Darum gilt: Das Dampfen in Gemeinschaftsräumen wie zum Beispiel dem Treppenhaus, einem gemeinsam genutzten Keller oder in Waschräumen sollte vermieden werden. Beschränken Sie sich beim Genuss Ihrer E-Zigaretten oder Ihrer E-Shisha am besten auf Ihre eigenen vier Wände oder, falls vorhanden, den Balkon. Lüften Sie regelmäßig, damit der Dampf nicht durch die Wohnungstür ins Treppenhaus dringen kann. Im Gegensatz zum Rauch einer gewöhnlichen Zigarette verzieht sich der Dampf einer E-Zigarette sehr schnell. Meist ist schon ein kurzes Lüften ausreichend. In aller Regel werden die Nachbarn dann gar nicht erst bemerken, dass jemand im Haus eine E-Zigarette raucht. Wer auf dem Balkon dampft, sollte insbesondere im Sommer darauf achten, dass der Dampf nicht direkt in das geöffnete Fenster eines Nachbarn ziehen kann.

Wenn alle Parteien aufeinander Rücksicht nehmen, stellt das Dampfen in der eigenen Wohnung meist kein Problem dar.

Beschädigt der Dampf die Wohnung?

Starkes Rauchen in den eigenen vier Wänden kann die Substanz der Wohnung beschädigen. Die Wände nehmen eine unschöne Farbe an und der Geruch des Rauches hält sich hartnäckig. Der Dampf von E-Zigaretten ist dabei deutlich schonender für das Gebäude. Die feuchten Partikel im Dampf können sich mit Staub vermischen und sich auf Fensterscheiben oder anderen Oberflächen ablagern. Diese Rückstände lassen sich jedoch mit gängigen Putzmitteln ganz einfach entfernen. Weitere Abnutzungserscheinungen treten durch das Dampfen nicht auf. Beim Auszug aus der Wohnung sind demnach keine zusätzlichen Schönheitsreparaturen notwendig, um die Spuren des Dampfens zu beseitigen.



11. Februar 2023 12:33