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Flugverspätung – Entschädigung einfordern

Der Flug startet später, Transfer wurde verpasst – der Ärger ist meist vorprogrammiert. Doch man muss nicht auf dem Ärger und den Unkosten sitzen bleiben! Ob und welcher Höhe eine Entschädigung bei einer Flugverspätung zusteht und wie man diese durchsetzt, erfährt man im nachfolgenden.
Vielflieger kennen das Drama sicherlich schon: Ehe das lange Warten ein Ende hat, ändert sich die Abflugzeit auf der Anzeigentafel und eine große Verspätung wird angezeigt. Innerhalb weniger Augenblicke ist der Ärger groß, denn letztlich verlängert sich dadurch nicht nur die Zeit des Wartens im Terminal, sondern auch die Ankunftszeit am Zielort. Es folgt ein Rattenschwanz: Transfer, (Geschäfts-)Termine usw. müssen geändert werden, Kosten entstehen. Manch einer weiß nicht, dass bei Flugverspätungen eine Entschädigung zusteht. Welche Voraussetzungen sind dafür notwendig?

Es gilt: Landet man mind. 3 Stunden später als ursprünglich geplant, bei einem Eigenverschulden der Fluglinie, steht einem per Gesetz eine finanzielle Entschädigung zu. Die Grundlage dafür seht in der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004.

Entschädigung bei Flugverspätung

Besonders bei Pauschalreisen ist es gerade unbefriedigend, wenn das Flugzeug eine Verspätung hat. Vor allem dann, wenn die Flugzeiten sowieso nicht optimal liegen und An- und Abflug gleich 2 Tage in Anspruch nehmen. Es stellt sich dann die Frage, ob auch eine Pauschalreise unter dieses Gesetz fällt, und eine Entschädigung eingefordert werden kann. Ja, natürlich, online findet man auch viele Mustervorlagen bei Flugverspätungen, um seine Rechte durchzusetzen.
Notwendig ist es, dass man sich den Verspätungsgrund von der Fluggesellschaft bescheinigen lässt und außerdem Belege beifügt, wie zum Beispiel Fotos, Flugtickets und Rechnungen. Nützlich ist es zudem immer, wenn man sich mit anderen Fluggästen austauscht und für den Fall der Fälle Kontaktdaten griffbereit hat. Auch wenn man sich im ersten Moment vielleicht nicht sicher ist, ob man einen Anspruch hat, dies sind die ersten Schritte, welche man machen sollte

Höhe der Entschädigung bei Flugverspätung

Wie zuvor erwähnt, tritt die EU-Fluggastrechte-Verordnung nur in Kraft, wenn die eigentliche Ankunftszeit um drei Stunden oder mehr überschritten wurde. Ob einem also eine finanzielle Entschädigung bei Flugverspätung zusteht, kann man sich selbst ausrechnen. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Dauer der Flugzeit ab. Kurzstrecken, also Flüge mit einer Distanz unter 1500 km, werden bei erfolgter Verspätung mit 250€ pro Person vergütet. Distanzen bis zu 3500 km werden mit 400€ entschädigt. Ab 3500 km, also Langstrecken, wird nochmal untergliedert: Bei 3-4 Stunden Verspätung werden 300€ Aufwandsentschädigung gezahlt, bei Verspätungen von mehr als 4 Stunden, erhält man 600€. Gut zu wissen: Es ist dabei völlig irrelevant, wie viel man für das Ticket bezahlt hat.

Diese Rechte hat man

  • - Bei Verspätungen von mehr als 3 Stunden, besteht Anspruch auf finanzielle Entschädigung.
  • - Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Distanz der Strecke.
  • - Man sollte so viele Nachweise wie möglich sammeln und aufbewahren (Fotos, Quittungen, Bestätigung der Verspätung etc.).
  • - Anspruch auf Versorgungsleistungen bestehen ab 2 Stunden Verspätung, sofern die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist

Wo bekommt man Hilfe

Es klingt alles ein bisschen kompliziert, um seine Fluggastrechte durchzusetzen. Häufig stellt sich die Fluggesellschaft auch quer und es dauert, bis man seine Entschädigung erhält. Wer wenig Lust oder Zeit hat, sich den ganzen Formularen auszusetzen, kann auch Anbietern wie Flightright.de die Sache in die Hand geben. Hier sind dann nur ein paar Fragen mittels Formulars zu beantworten. Diverse Erfahrungsberichte zeigen, dass hier die Erfolgsquoten besonders hoch sind und man nicht lange auf seine Entschädigung warten muss.

12. Juni 2019 07:35