Wenn die Urlaubsfreude schwindet: Schlüssel zum Ferienhaus verloren
In den Ferien nicht in ein Hotel fahren, sondern weiterhin die gewohnte Privatsphäre genießen – darauf zielen viele Urlauber und Urlauberinnen ab. Vor allem mit Haustieren oder Kindern bietet sich das Mieten einer Ferienwohnung an. Denn damit verbunden ist nicht nur die eigene Privatsphäre, sondern auch sehr viel Freiheit. Sie sind nicht darauf angewiesen Ruhe zu halten, um andere Hotelbesucher und -Besucherinnen nicht zu stören. Zudem haben Sie eine eigene Küchenzeile, können sich nach Herzenslust mit frischgekochtem Essen versorgen und haben auch am Abend deutlich mehr Möglichkeiten zur Unterhaltung. Das gemeinsame Beisammensein vor dem TV oder bei einem Spieleabend darf bei der ausgelassenen Urlaubsstimmung nicht fehlen.
Doch ein Worst-Case-Szenario, das im Eifer des Gefechts eintreten kann, ist der Verlust des Schlüssels zum Ferienhaus. Wie sollten Sie vorgehen, wenn dies geschieht? Wer übernimmt die Kosten und wer haftet? All diese Fragen gilt es noch vor Antritt des Urlaubes zu klären.
Wer haftet überhaupt, wenn der Mieter den Schlüssel verliert?
Wenn Sie den Schlüssel zu Ihrer Ferienwohnung oder Ihrem Ferienhaus verlieren, ist der Fall leider sehr eindeutig. Sie als Mieter sind in der Pflicht, nach Beendigung der Ferienzeit den Schlüssel wieder an den Besitzer zurückzugeben. Dies ist in den Mietverträgen für Ferienwohnungen mit Datum und meist auch Uhrzeit festgeschrieben. Daher haften Sie, wenn der Schlüssel abhandenkommen sollte. Sollten Sie den Schlüssel daher verlieren, müssen Sie den Schaden ersetzen.
In welchem Ausmaß der Ersatz ausfällt, geht aus den Wüschen des Besitzers hervor. Denn in den meisten Fällen ist es nicht damit getan, einen Schlüsseldienst zu rufen, um die Tür zu öffnen. Vielmehr muss die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden. Denn in den Feriendomizilen sind die Schlüssel oftmals mit der Straße der Unterkunft beschriftet. Zudem könnte ein unehrlicher Finder des Schlüssels versuchen, die Wohnung zu finden und in diese einzubrechen.
Suchen Sie gemeinsam mit dem Vermieter nach einem ortsansässigen Schlüsseldienst. Namhafte Schlüsseldienste haben in vielen Orten und Gemeinden eine Niederlassung. So befinden sich Niederlassungen des SD Beck Stuhr, Achim, Oldenburg, Osterholz Scharmbeck und an zahlreichen weiteren Orten. Greifen Sie auf den nächstgelegenen Service zurück, sparen Sie bares Geld bei der Anreisegebühr. Lassen Sie sich zudem schon am Telefon einen ungefähren Preis für den Austausch nennen. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit, einer frühzeitigen Kostenkalkulation sowie einer Rücksprache mit ihrer Versicherung.
Wie vorgehen, wenn Sie den Schlüssel verlieren?
Sollten Sie den Verlust des Schlüssels bemerken, gilt es daher sehr akribisch vorzugehen. Zunächst sollten Sie Ruhe bewahren und noch einmal Schritt für Schritt Ihren Tagesablauf durchgehen. Haben Sie den Schlüssel wirklich verloren oder befindet er sich noch in der Ferienwohnung, im Auto oder in einem Restaurant, das Sie zuletzt besucht haben? Wenn Sie den Schlüssel auch nach längerer Suche nicht mehr finden können, gilt es den Vermieter anzurufen.
Dieser kann Ihnen im Folgenden genaue Auskunft darüber geben, wie die Sicherheit der Ferienwohnung sichergestellt werden soll. In den meisten Fällen hat der Vermieter oder die Vermieterin noch einen weiteren Schlüssel bei sich. So können Sie sich zumindest die Türe öffnen lassen, um in die Wohnung zu gelangen. Im Folgenden gilt es dann einen Schlüsseldienst zu engagieren. Dieser hat die Aufgabe die Schließanlage auszutauschen. Nur so kann sichergestellt werden, dass kein Unbefugter die Wohnung mit dem gefundenen Schlüssel betritt.
28. Mai 2020 14:19