Putzkraft einstellen? Das gilt es zu beachten
Wer kennt es nicht, das Wochenende steht an und eigentlich könnte es nicht schöner sein – wenn da nicht der Großputz der Wohnung warten würde, durch den die bitter nötige Freizeit massiv eingeschränkt wird. Diejenigen, die ihre unliebsame, wöchentliche Aufgabe des Wohnungsputzes lieber abgeben möchten, sollten über die Einstellung einer professionellen Putzhilfe nachdenken.
Doch viele Verbraucher stellen sich in diesem Zusammenhang die Frage, was sie bei dem Einstellen einer Haushaltshilfe beachten müssen und wo eine professionelle Reinigungskraft oder ein seriöser Putzdienst, wie beispielsweise die Gebäudereinigung Frankfurt, eigentlich gefunden werden kann. Der folgende Artikel liefert die Antworten.
Die richtige Putzhilfe finden
Viele Menschen sind auf der Suche nach einer zuverlässigen und guten Putzkraft – daher ist die Nachfrage sehr groß. Die Suche kann sich dadurch etwas zeitaufwändiger gestalten. Doch es stehen unterschiedliche Wege zur Verfügung, auf denen eine empfehlenswerte Haushalthilfe gefunden werden kann.
Im Internet gibt es beispielsweise verschiedenen Plattformen, auf denen Arbeitskräfte ihre Dienstleistungen anbieten. Ebenfalls können Angebote in Kleinanzeigen studiert oder ein eigenes Gesuch eingestellt werden. Im örtlichen Supermarkt kann außerdem ein Aushang an dem Schwarzen Brett angebracht werden. Auch der Kollegen-, Freundes-, und Bekanntenkreis ist ein probates Mittel, um Empfehlungen für zuverlässige Reinigungskräfte zu erhalten. Schließlich sind bei der Einstellung einer Putzhilfe Verlässlichkeit und Vertrauen das A und O.
Die Haftung
Es ist ganz normal, dass bei der Arbeit im Haushalt mal etwas zu Bruch geht. In diesen Fällen haftet die Putzhilfe nach dem Paragrafen §823 BGB für durch sie verursachte Schäden im Haushalt – doch nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Dabei spielt der Unterschied zwischen Selbstständigkeit und Minijob eine wichtige Rolle. Wenn die Putzhilfe als Minijobber, also in einem Anstellungsverhältnis arbeitet, muss diese nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften. Bei leichter Fahrlässigkeit, wenn beispielsweise eine Vase beim Wischen aus Versehen zu Bruch geht, muss sie dafür nicht haften.
Anders sieht dies aus, wenn die Reinigungskraft ihre Arbeit auf einer selbstständigen Basis ausführt. Für Auftragsgeber ist es daher empfehlenswert, vor dem Beginn der Beschäftigung zu bitten, dass die Reinigungshilfe eine Haftpflichtversicherung abschließt, in der auch berufliche Risiken eingeschlossen sind. So besteht Sicherheit für beide Parteien, falls es einmal zu einem Schaden kommt.
Putzhilfe offiziell anmelden – So funktioniert es
Viele Verbraucher beschäftigen ihre Haushaltshilfe schwarz – und damit illegal. Sie bezahlen diese in bar und melden sie nicht bei der Minijob-Zentrale an. Damit machen sie sich einer Ordnungswidrigkeit strafbar. Falls dies ans Licht kommt, können Bußgelder bis zu einer Höhe von 5.000 Euro verhängt werden. Im Interesse beider Parteien sollte die Putzhilfe deswegen offiziell als Minijobber angemeldet werden. Dadurch entstehen für beide Seiten sogar entscheidende Vorteile.
Der Auftraggeber kann so die Kosten für die Haushaltshilfe von den Steuern, in Form der haushaltsnahen Dienstleistung, absetzen und die Reinigungskraft ist versichert. Darüber hinaus erwirbt die Putzhilfe so Rentenansprüche und hat ebenfalls Ansprüche auf bezahlten Urlaub sowie eine Lohnfortzahlung im Falle einer Erkrankung.
Dabei ist die Anmeldung der Haushaltshilfe überhaupt nicht kompliziert. Dazu muss lediglich auf der Internetseite der Minijob-Zentrale ein Formular ausgefüllt werden, von beiden Seiten unterschrieben und eingesendet werden.
17. August 2020 15:20